Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für alle Leistungen, sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden.

2. Angebot und Preise
Die erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind. Massgeblich für den Auftrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er diesem innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Datum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag gemäss der Auftragsbestätigung zustande. Alle Preise verstehen sich netto, für Leistungen ab Werk, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer. Transportkosten, Zoll, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassisänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Reparaturen kann der Vertrag auf mündlicher Basis nach Vergabe des Auftrags durch den Kunden zustande kommen. Ist der Kunde mit den mündlichen Abmachungen nicht einverstanden, kann ein schriftlicher Kostenvoranschlag verlangt werden. Entstehen für den Kostenvoranschlag Kosten für die Zerlegung/Analyse des Reparaturgegenstandes, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn die Reparatur schlussendlich nicht bei Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH durchgeführt wird. Beschreibungen der Kostenvoranschläge für Reparaturen und technische Angaben sind unverbindlich. Sollte während der Reparatur weitere Mängel festgestellt werden, wird der Mehraufwand von uns dem Kunden bekannt gegeben. Bei Nichtvergabe des Auftrages durch den Kunden, werden dem Kunden für den Kostenvoranschlag eine Aufwandsentschädigung von CHF 150.-/ Stunde verrechnet.

3. Dokumente / Unterlagen
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben geistiges Eigentum der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden.Seitenumbruch

4. Lieferbedingungen
Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung, unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt wenn:

a) ohne Eigenverschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH oder deren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
b) die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekannt gegeben, oder nachträglich geändert werden;
c) die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Der Besteller hat bei einer allfälligen Verspätung kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Kosten durch Erwerbsausfälle aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

5. Montagen/ Reparaturen
Für den Aufbau von Neufahrzeugen, Service, Wartungen und Reparaturen wird vom Kunde vorausgesetzt, dass das betroffene Fahrzeug in die Werkstatt von Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH oder Fröhlich Transklima AG gebracht und wieder geholt wird. Allfällige Montagen, Servicearbeiten oder andere Leistung ausserhalb der Werkstätten ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt einem gesonderten Angebot. Für Fahrdienste gelten besondere Tarife.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in der Regel vor Ablieferung der Ware zu erfolgen, sofern keine anderen Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Eine Verrechnung mit Gegenleistungen ist ausgeschlossen. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen:
– Ein Drittel bei Bestellung/Auftragserteilung
– Der Restbetrag bei Lieferbereitschaft
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8 % zu entrichten. Für jedes Mahnschreiben ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.– zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebräuchlichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft oder vermietet werden. Der Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgt mit der Übergabe des Verkaufsgegenstandes an den Käufer.

8. Kaufrücktritt
Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen. Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, nebst der Anzahlung eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises einzufordern.

9. Versand und Transport
Der Versand und Transport von Fahrzeugen und Teilen erfolgt ab unseren Werken auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen unverzüglich zu melden und zu dokumentieren.

10. Montage
Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/Lieferung ausserhalb des Lieferwerkes ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl. Vereinbarung.

11. Garantie
Die von der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH gelieferten Produkte sind individuell hergestellt und entsprechen den jeweiligen für den Verwendungszweck gültigen Normen. Geringfügige Abweichungen in Form und Farbe sowie fertigungsbedingte Unregelmässigkeiten sind zu akzeptieren. Die Fröhlich Kühlfahrzeug GmbH gewährt auf Neufahrzeuge die von den Unterlieferanten gewährten Garantien. Die Garantien decken nachweisbare Konstruktions- und Fabrikationsfehler. Sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile. Bei Montageteilen, elektronischen Bestandteilen und Ähnlichem beschränkt sich die Garantie auf diejenige, welche der Lieferant gewährt. Weitere Ansprüche und Forderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, so insbesondere ein Anspruch auf Leihfahrzeuge, LSVA – Entschädigung, Erwerbsausfall, Forderungen für die Entsorgung von Materialien, direkte oder indirekte Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten Zeit. Auf Occasionsteile und Occasionsfahrzeuge wird keine Garantie gewährt. Ausgeschlossen von der Garantie sind entstandene Schäden durch Unfall, Überlastung, unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit und mangelhafte Wartung. Die Garantie wird nur gewährleistet, wenn die von Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH empfohlenen Serviceintervalle eingehalten werden und wenn alle Arbeitsprozesse im Betrieb der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH ausgeführt wurden. Garantiearbeiten von Drittfirmen dürfen nur nach vorherigem Einverständnis durch Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH vorgenommen werden. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Serviceintervalle wird jegliche Haftung unsererseits abgelehnt. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfalls, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere direkte oder Folgeschäden.

12. Reklamationen
Falls innert 10 Tagen nach der Ablieferung keine schriftliche Mängelrüge erfolgt, gilt der Auftrag in allen Belangen als abgeschlossen.

13. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren Besteller und die Vertragspartner ausdrücklich das Domizil der Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

März 2019

Kontakt

Fröhlich Kühlfahrzeuge GmbH

Riedgrabenstrasse 2
8153 Rümlang

044 817 88 00
info@froehlich-kuehlfahrzeuge.ch 

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Montag bis Donnerstag
08 - 12 Uhr
13 - 17 Uhr
Freitag
08 - 12 Uhr
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